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Regeln
Gastgeber:in

Kanton Genf

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften im Kanton Genf. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Behörde für Entwicklung, Bau und Energie des Kantons Genf oder an eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Die Behörde für Entwicklung, Bau und Energie des Kantons Genf reguliert die Nutzung von Wohnraum, einschließlich Kurzzeitvermietungen, im Gesetz über Abbruch, Umbau und Renovierung sowie in den Vorschriften des Gesetzes über Abbruch, Umbau und Renovierung von Wohnhäusern (RDTR) in der Fassung vom 1. April 2018.

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn eine Immobilie vom Wohnraum zu gewerblich, administrativ, handwerklich oder industriell genutzten Räumlichkeiten umgewandelt wird, und zwar unabhängig davon, ob eine solche Nutzung gerade stattfindet oder nicht. Dazu zählt auch, wenn ein Wohnraum in eine möblierte Immobilie zur Vermietung oder in ein Hotel umgewandelt wird, insbesondere wenn der Wohnraum knapp ist.

Wenn du deine Unterkunft über eine Plattform wie Airbnb vermietest, stellt dies keine Nutzungsänderung dar, solange du für höchstens 90 Nächte pro Jahr Gäste empfängst.

Das Gesetz besagt, dass keine Nutzungsänderung vorliegt, wenn in einer gewerblich, administrativ, handwerklich oder industriell genutzten Immobilie Kurzzeitaufenthalte angeboten werden. Es ist außerdem keine Änderung erforderlich, wenn eine zur Kurzzeitvermietung genutzte Immobilie wieder in eine dieser Kategorien zurückfällt.

Ausnahmen

Die Behörde für Entwicklung, Bau und Energie kann in Einzelfällen Ausnahmen gewähren, insbesondere wenn die Aktivitäten im Rahmen der Kurzzeitvermietung nicht die normalen Abläufe in der Nachbarschaft stören oder wenn das Gebäude in erster Linie ohnehin nicht als Wohnraum dient. Bitte wende dich direkt an die Behörde oder an eine Rechtsberatung, um weitere Informationen über eine eventuelle Ausnahmeregelung für dich zu erhalten.

Tourismus- und Tourismusförderungsabgaben

Der Kanton Genf erhebt seit dem 1. Januar 1994 eine Tourismusabgabe und eine Tourismusförderungsabgabe. Weitere Informationen über die Touristenabgabe findest du auf der Seite des Kantons Genf.

Seit dem 1. September 2020 zieht Airbnb die kantonale Tourismusabgabe bei der Buchung über die Airbnb-Plattform automatisch von Gästen ein und leitet sie in deinem Namen an den Kanton Genf weiter. Gästen wird die Tourismusabgabe als separater Posten auf ihren Rechnungen angezeigt, der zu ihrem Gesamtbetrag hinzugefügt wird.

Digitale Fahrkarte („Geneva Transport Card“)

Während die Zahlung der Tourismusabgabe verpflichtend ist, profitieren die Gäste im Gegenzug von der kostenlosen digitalen „Geneva Transport Card“. Diese ermöglicht es Besucher:innen, die öffentlichen Verkehrsmittel im Kanton Genf für die Dauer ihres Aufenthalts kostenlos zu nutzen. Als Gastgeber:in bist du dafür verantwortlich, deinen Gästen die digitale Fahrkarte zukommen zu lassen. Bevor du deine ersten Gäste begrüßt, musst du dich als Gastgeber:in beim Tourismusbüro Genf registrieren, um die digitale Fahrkarte ausstellen zu können. Dafür kannst du dich an die Genfer Tourismusorganisation wenden. Weitere Informationen zur digitalen Fahrkarte findest du auf der Website des Kantons.

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